Der SPORADUM vorab bekannt gewordene Sieg des Finanzministeriums beim Bundesfinanzhof am 15. Januar 2015 ist auch ein Grund für einen Rückblick auf verschiedene Begleitumstände der Unternehmenssteuerreform im Jahr 2000.
Fünfzehn Jahre hat es gedauert, bis jetzt ziemlich klar ist, dass der gewaltige Schaden vermieden werden konnte, der durch die verspätete Abschaffung des Unternehmenssteuer-System erst im Jahr 2000 dem Staatshaushalt drohte. Der Prozess-Sieg des Staates gegen Aktionäre (siehe vorhergehender Artikel ) bedeutet zunächst einmal, dass Bund und Länder mit hoher Wahrscheinlichkeit daran vorbei kommen, inländischen Aktionären ausländischer Aktiengesellschaften fünf Milliarden Euro Körperschaftsteuer zu erstatten. Es wäre die „Rückzahlung“ von Geld gewesen, das nicht der deutsche Fiskus, sondern die Staatskassen anderer Länder zuvor in Empfang genommen hatten. Deutschland hätte dieses Geld trotzdem aus den eigenen Kassen bezahlen müssen, wegen europarechtlicher Zwänge.
Es zeigt aber auch, wie extrem dringend es im Jahr 2000 war, das nicht mehr europataugliche damalige Anrechnungssteuersystem abzuschaffen.
Lehrreich ist auch, einmal die dubiose Rolle anzusehen, die zahlreiche Hochschullehrer der Fachbereiche Betriebswirtschaftslehre und Recht dabei spielten. Hier erlaube ich mir zunächst einmal eine Rückschau auf den „Aufruf der 72 Professoren“ im Jahr 2000.
‚Der SPD fehlt die wirtschaftspolitische Kompetenz.‘ Von diesem verbreiteten Credo musste die Öffentlichkeit aus Sicht der Unionsparteien überzeugt werden, als Bundeskanzler Gerhard Schöder im Jahr 2000 eine nicht mehr verschiebbare Reform der Unternehmenssteuern betrieb.
Eine besonders gute Gelegenheit dazu bot sich Friedrich Merz, zu der Zeit Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, als 72 Wirtschafts- und Rechtsprofessoren eine scharfe öffentliche Kritik am Entwurf und an der Begründung des rot-grünen Gesetzes äußerten. Genüsslich zitierte Merz vor dem Plenum, dass das, was die Regierung derzeit plante, „der größte gesetzgeberische Fehler (wäre), der im Steuerrecht in Deutschland jemals begangen worden wäre“. Oft genug haben Hochschullehrer sich mit ihren Empfehlungen geirrt, aber selten gründlicher als damals.
Es ging um die Abschaffung des zwar komplizierten, aber sehr eleganten, noch von Helmut Schmidt eingeführten, Körperschaftsteuersystems. Ein großer Teil der europäischen Nachbarländer hatten inzwischen ähnliche Unternehmenssteuersysteme eingeführt. Diesem Steuersystem hingen die Hochschullehrer mit Leidenschaft an. Sie selbst beherrschten es mittlerweile aus dem Efeff. Und es ließ sich so schön mathematisch an der Wandtafel oder per Powerpoint darstellen und zum Examensthema machen.
Aus heutiger Sicht lagen die 72 Professoren aber trotzdem gewaltig daneben. Hätte die Regierung damals nicht Linie gehalten, müsste Deutshland dafür heute teuer bezahlen. Doch es war das Jahr 2000. Damals lieferte die Philippika der Professoren Stoff für eine Vielzahl zustimmender Zeitungs- und Fernsehkommentare.
Damals gab es einen gewaltigen Reformdruck. Die neue Regierungskoalition sagte Reformstau, um kenntlich zu machen, dass die alte Regierung Schuld daran trug. Die extrem vielen Gesetzesänderungen hatten, wie jede Reform, neben den erwünschten Effekten zahlreiche nicht gewollte Nebenwirkungen.
Teils waren diese Wirkungen unvermeidlich, zu einem erheblichen Teil waren sie aber auch nicht rechtzeitig erkannt worden. So hatte Finanzminister Oskar Lafontaine, seit 1998 Finanzminister der rot-grünen Regierung, wenige Monate zuvor gegenüber den Journalisten der Bundespressekonferenz bewiesen, dass er auf seinem zentralen Aufgabenfeld, der Steuerreform, den Überblick komplett verloren hatte. Es war eine Presssekonferenz, die ich nie vergessen werden. Oskar Lafontaine saß neben seinem kenntnisreichen Steuerexperten Gerhard Juchum und wollte nur ihn reden lassen. Die Journalisten wollten Lafonaine fragen, und der hatte einfach keine Ahnung. Drei Tage später rannte Lafonaine, das Gelächter der Journalisten im Ohr, dem Bundeskanzler davon. All den Behauptungen, dass Lafontaine die rot-grüne Regierung aus irgend einer politischen Überzeugung verließ, kann ich seither nicht mehr glauben.
In den folgenden Monaten buchte die öffentliche Wahrnehmung auch jede der unvermeidlichen Nebenwirkungen dem Konto „Handwirkliche Fehler“ zu. Der Aufruf der 72 Ordinarien trug zu dieser Wahrnehmung viel bei.
Das damals geltende Recht begriff die Körperschaftsteuer wirtschaftlich als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer der Aktionärs oder Anteilseigner. Der Charme dieser Lösung bestand darin, dass ein einmal entstandener Gewinn auch tatsächlich nur ein einziges Mal der Steuer unterlag, und zwar letztlich allein bei den Eigentümern der Kapitalgesellschaft. Sie konnten sich die von der Kapitalgesellschaft entrichteten Steuern im Jahr der Ausschüttung komplett vom Finanzamt zurückholen, mussten dann aber die Ausschüttung versteuern.
Experten hatten schon die Vorgängerregierung darauf hingewiesen, dass sich dieses so genannte Vollanrechnungsverfahren nicht mehr mit dem EU-Vertrag vereinbaren ließ. Denn die Logik dieses Systems ging nur auf, wenn die Aktionäre ihnen Wohnsitz in Deutschland hatten. Entsprechend schloss das Gesetz alle von der Erstattung aus, die während des Ausschüttungsjahrs in einem anderen EU-Land lebten.
Zu den entschiedenen Mahnern, dieses Steuersystem schnellstens wieder abzuschaffen, gehörte der Bundesverband Deutscher Banken. Hinter dem standen damals vor allem die Deutsche, die Commerz– und die Dresdner Bank. Der Verband hatte das Steuersystem von 1977 zuvor immer massiv gelobt. Doch inzwischen war etwas Unheimliches eingetreten.
Mächtige ausländische Finanzgruppen hatten gelernt, die deutschen Steuererstattungen systematisch abzuschöpfen. Sie verkauften deutsche Aktien vor der Ausschüttung an inländische Abnehmer und kauften sie anschießend „ex Dividende“ billiger zurück. Die deutschen Partner vereinnahmten die Dividenden von der AG und die Steuergutschrift vom Finanzamt. Doch davon durften diese Deutschen fast nichts behalten. Die Preisdifferenz zwischen An- und Verkauf war so bemessen, dass ihnen nur ein winziger Gewinn blieb – deutsche Steuern in zigfacher Milliardenhöhe saugte dieses „Dividendenstripping“ in den neunziger Jahren außer Landes. Die Banken, an deren Konten diese Vorgänge weitgehend vorbei gingen, warnten massiv. Allerdings, wie es ihre Art ist, diskret.
Die eilig beschossenen Gesetzesreparaturen zur Verhinderung des Stripping litten unter demselben Geburtsfehler wie das Steuersystem, das sie retten sollten: Sie waren kaum vereinbar mit der Kapitalverkehrsfreiheit, einer der wirtschaftlichen Grundfreiheiten des EU-Vertrags. Das System musste komplett weg.
Diese Zwänge indes wollten die Unterzeichner des Professoren-Aufrufs nicht sehen. Initiator war der Betriebswirt Theodor Siegel von der Berliner Humboldtuniversität . Zu den sechs Erstunterzeichnern gehörte auch der Tübinger Betriebswirt Franz Wagner. Am 7. September 2004, vier Jahre nach dem flammenden Aufruf, fällte der EuGH Urteil sein den Fachleuten als Manninen-Urteil bekanntes erstes vernichtendes Urteil über das steuerliche Anrechnungsverfahren.
Zufälligerweise traten im Dezember 2004 die beiden Professoren Siegel und Wagner in der Humboldt-Universität gemeinsam zu einer bereits länger geplanten Veranstaltung zum Thema Steuerreform auf. Die Vorträge und Diskussionen waren erneut in einem Uni-Saal fast in unmittelbarer Nachbarschat zum dem Gebäude, in dem sich im Jahr 2000 das Kanzleramt befand.
Ich war damals hoch gespannt, ob die Professoren Siegel und Wagner die Abschaffung des Vollanrechnungsverfahrens immer noch für den größten konzeptionellen Fehler hielten, den Deutschland im Steuerrecht je begangen hat. Und ich war nicht der einzige, dem das so ging. Die beiden Professoren sagten dazu: nichts.
Ihnen war inzwischen klar, wie froh Deutschlands sein konnte, ihrem Rat nicht gefolgt zu sein, sondern die Vollanrechnung Ende 2000 auch für inländische Dividenden abgeschafft zu haben. Und der Sachverständigenrat der Bundesregierung – die so genannten fünf Weisen, hatte in seinem Jahresgutachten im November 2014 gerade berichtet, dass die letzten drei EU-Länder mit steuerlichen Anrechnungs-Systemes gerade davor standen, diese Rechtslage zu beseitigten.
Auf meine Frage kamen damals verblüffende Antworten. Von Professor Franz Wagner etwa die Gegenfrage: „Haben wir das wirklich so formuliert?“ Professor Theodor Siegel räumte immerhin ein, er sei sich nicht mehr ganz so sicher. Und dann noch einmal Professor Wagner: Er habe von jemandem gehört, die Abschaffung dieses Steuersystems habe die Regierung nur aus Versehen durchgeführt. Sie habe eigentlich gar nicht gewusst, was sie da tut. Da hatte der Professor wohl gerade die Beratenen und Rat gebenden verwechselt.